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VG Weimar, 28.04.2010 - 5 K 20098/09 We |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AsylVfG § 71 Abs. 1, VwVfG § 51, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2
Asylverfahren, Abschiebungsverbot, Irak, Bagdad, religiöse Verfolgung, Asylfolgeantrag, Änderung der Sachlage, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, interne Fluchtalternative, Schutzfähigkeit, Schiiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Weimar, 28.04.2010 - 5 K 20098/09
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181, vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15.99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260). - BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Weimar, 28.04.2010 - 5 K 20098/09
Mit dieser könnten zugleich verbindlich die positiven Voraussetzungen des subsidiären Schutzstatus nach der Qualifikationsrichtlinie festgestellt werden und würde dem Schutzsuchenden regelmäßig weitergehende Rechte als die Feststellung eines sonstigen (nationalen) ausländerrechtlichen Abschiebungsverbotes (vgl. BVerwG vom 24.6.2008, BVerwGE 131 S. 198 ff.) vermitteln. - BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03
Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen; …
Auszug aus VG Weimar, 28.04.2010 - 5 K 20098/09
Das Festhalten an der Rechtskraft kann dann zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führen, wenn etwa ein Ausländer andernfalls einer erheblichen Gefahr für Leib oder Leben nämlich einer extremen individuellen Gefahrensituation, vergleichbar der extremen allgemeinen Gefahrensituation i.S. der Rechtsprechung zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG (jetzt § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2004 NVwZ 2005, 462).
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus VG Weimar, 28.04.2010 - 5 K 20098/09
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181, vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15.99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260). - BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72
Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf …
Auszug aus VG Weimar, 28.04.2010 - 5 K 20098/09
Ein solcher Fall kommt nur dann in Betracht, wenn die Aufrechterhaltung eines bestandskräftigen Bescheids schlechthin unerträglich wäre oder Umstände ersichtlich sind, die das Beharren der Beklagten auf der Unanfechtbarkeit ausnahmsweise als Verstoß gegen Treu und Glauben oder gegen die guten Sitten erscheinen lassen (BVerwGE 44, 333, 336). - BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98
Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak
Auszug aus VG Weimar, 28.04.2010 - 5 K 20098/09
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181, vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15.99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260). - BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VG Weimar, 28.04.2010 - 5 K 20098/09
Das wäre dann anzunehmen, wenn der Kläger im Fall einer Abschiebung in den Irak dort gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG vom 8.12.1998, Az. 9 C 4.98 - Juris). - BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99
Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische …
Auszug aus VG Weimar, 28.04.2010 - 5 K 20098/09
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181, vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15.99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260). - BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer …
Auszug aus VG Weimar, 28.04.2010 - 5 K 20098/09
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181, vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15.99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260). - BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 73.90
Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka, August 1983
Auszug aus VG Weimar, 28.04.2010 - 5 K 20098/09
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181, vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15.99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260).